AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Digital Zolutions GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Digital Zolutions GmbH, Stresemannstraße 23, 10963 Berlin, Deutschland, nachfolgend „Anbieter“.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, im Vertrag, in Leistungsbeschreibungen, Projektplänen oder in sonstigen in Textform bestätigten Dokumenten gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsarten

2.1 Der Anbieter erbringt insbesondere Beratungs, Implementierungs, Customizing, RevOps, Integrations, Schulungs, Support, Pflege, Wartungs und sonstige IT-Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Zoho, verbundenen SaaS-Systemen, Automationen, Schnittstellen, Datenstrukturen, Reporting, Vertriebsarchitekturen und operativen Prozessen.

2.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder operativen Erfolgs.

2.3 Werkleistungen, garantierte Beschaffenheiten, feste Liefergegenstände oder abnahmefähige Ergebnisse schuldet der Anbieter nur, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich als Werkleistung, Festpreis-Leistung, Abnahmegegenstand oder vergleichbar eindeutig bezeichnet ist.

2.4 Angaben in Präsentationen, Demos, Produktgesprächen, Workshops, Roadmaps, Konzeptionen oder Aufwandsschätzungen stellen keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

3. Vertragsschluss und Unterlagen

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters in Textform, durch beidseitige Unterzeichnung oder durch Leistungsbeginn auf Wunsch des Kunden zustande.

3.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind in dieser Reihenfolge:

  • das Angebot des Anbieters
  • ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen oder Projektunterlagen
  • diese AGB

4. Leistungserbringung

4.1 Der Anbieter ist in der Wahl von Methode, Personal, Tools, Entwicklungsweg und technischer Umsetzung frei, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2 Der Anbieter ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

4.3 Termine, Milestones, Projektpläne und Aufwandsschätzungen sind unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

4.4 Der Anbieter darf Teilleistungen erbringen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

4.5 Soweit der Anbieter Empfehlungen zu SaaS-Architektur, RevOps-Strukturen, Datenmodellen, Prozessen, Automationen, Berichten oder Integrationen ausspricht, handelt es sich um fachliche Empfehlungen auf Basis des zum Leistungszeitpunkt bekannten Sachstands und der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Eine Gewähr für unternehmerische Zielerreichung, regulatorische Vollständigkeit oder zukünftige Produktverfügbarkeit Dritter wird nicht übernommen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Testdaten, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

5.2 Der Kunde benennt mindestens einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

5.3 Der Kunde ist für die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Prozesse, Vorgaben und Unterlagen verantwortlich.

5.4 Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Lizenzen, Zugriffsrechte, Zustimmungen und datenschutzrechtliche oder sonstige Freigaben vorliegen.

5.5 Verzögerungen, Mehraufwand oder Fehler, die auf verspätete, unrichtige, unvollständige oder widersprüchliche Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zulasten des Anbieters.

5.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Aufforderung nicht nach, kann der Anbieter

  • Leistungen aussetzen
  • Hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert nach Aufwand abrechnen
  • Vereinbarte Termine angemessen verschieben
  • Nach erfolgloser Fristsetzung aus wichtigem Grund kündigen.

6. Change Requests

6.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, der Prioritäten, der Zielarchitektur, der Datenstruktur, der Systemlandschaft, der Prozesse oder der Schnittstellen bedürfen einer Abstimmung in Textform.

6.2 Der Anbieter ist berechtigt, Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Ressourcen, Risiken und technische Umsetzbarkeit zu bewerten und die Umsetzung von einer ergänzenden Vereinbarung abhängig zu machen.

6.3 Bis zur Einigung über einen Change Request bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Leistungen nach Zeit und Material.

7.2 Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten oder nach der im Angebot festgelegten Taktung.

7.3 Reisezeiten, Reisekosten, Drittanbietergebühren, Lizenzkosten, API-Kosten, Hosting-Kosten, Fremdtools, Übersetzungen, Telefonie, Versand sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

7.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist.

7.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

7.6 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur hinsichtlich unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder vom Anbieter anerkannten Forderungen zu.

7.7 Kosten von Drittsoftware und Preisänderungen

7.7.1 Soweit der Anbieter für den Kunden Softwarelizenzen, SaaS-Leistungen, API-Zugänge, Marketplace-Apps oder sonstige Leistungen Dritter beschafft, vermittelt oder vorfinanziert, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.7.2 Der Kunde trägt sämtliche Kosten, Gebühren, Abonnements und sonstigen Entgelte der jeweiligen Drittanbieter.

7.7.3 Preisänderungen der Drittanbieter, insbesondere von Zoho oder anderen SaaS-Anbietern, werden automatisch an den Kunden weitergegeben. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

7.7.4 Der Anbieter ist berechtigt, solche Preisänderungen auch nachträglich weiter zu berechnen, sofern diese zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Lizenzlaufzeit bereits wirksam waren.

7.7.5 Eine verspätete Abrechnung oder Weitergabe von Preisänderungen führt nicht dazu, dass der Kunde von der Zahlungspflicht befreit ist.

7.7.6 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Preisänderungen von Drittanbietern vorab anzukündigen, wird sich jedoch bemühen, den Kunden über wesentliche Änderungen zu informieren.

8. Nutzungsrechte, geistiges Eigentum und Quellcode

8.1 Sämtliche vom Anbieter entwickelten oder eingesetzten Konzepte, Methoden, Architekturen, RevOps-Modelle, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Blueprints, Skripte, Deluge-Funktionen, Automationen, Integrationen, Connectoren, Datenmodelle, Dashboards, Logiken, Prompt-Strukturen, Schulungsunterlagen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben im Eigentum und geistigen Eigentum des Anbieters, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die im Projekt implementierten Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke und ausschließlich innerhalb der vertraglich vorgesehenen Systemumgebung beziehungsweise der konkret implementierten Instanz zu nutzen.

8.3 Eine Nutzung in weiteren Instanzen, Mandanten, Organisationen, Landesgesellschaften, verbundenen Unternehmen, Systemumgebungen oder Projekten ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung in Textform zulässig.

8.4 Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters insbesondere nicht berechtigt,\

  • Vom Anbieter entwickelte Skripte, Automationen, Integrationen oder sonstige Softwarebestandteile zu kopieren, zu extrahieren, zu vervielfältigen oder außerhalb der implementierten Instanz wiederzuverwenden
  • Solche Bestandteile Dritten offenzulegen, zu überlassen, unterzulizenzieren oder durch Dritte außerhalb des vereinbarten Projektzwecks einsetzen zu lassen
  • Vom Anbieter entwickelte Best-Practice-Frameworks, Architekturen, Vorlagen, Datenmodelle oder RevOps-Strukturen als eigene Produkte oder Templates weiterzuvermarkten.

8.5 Soweit der Anbieter wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken, Module, Frameworks, Methoden oder Vorlagen verwendet, die unabhängig vom konkreten Kundenprojekt entwickelt wurden oder projektübergreifend einsetzbar sind, verbleiben diese vollständig beim Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, solche Bestandteile auch für andere Kunden oder eigene Produkte zu verwenden.

8.6 Eine Herausgabe von Quellcode, Rohskripten, Entwicklungsdateien, Kommentierungen, Versionsständen oder internen technischen Artefakten schuldet der Anbieter nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

8.7 Open-Source-Software und Komponenten Dritter unterliegen ausschließlich den jeweiligen Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

8.8 An nicht umgesetzten Konzepten, Entwürfen, Angeboten, Workshops, Audits, Roadmaps und sonstigen Vorarbeiten werden keine weitergehenden Nutzungsrechte eingeräumt.

9. Drittsoftware, SaaS-Systeme und Architekturentscheidungen

9.1 Soweit Leistungen des Anbieters auf Drittsoftware, SaaS-Plattformen, APIs, Marktplatz-Apps, Hosting-Leistungen oder sonstigen Leistungen Dritter aufbauen, ist deren Verfügbarkeit, Sicherheit, Funktionsumfang, Preisgestaltung und Fortentwicklung nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Anbieters.

9.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsänderungen, API-Änderungen, Preisänderungen, Einschränkungen, Sicherheitsvorfälle, Ausfälle oder Produktabkündigungen bei Drittanbietern, insbesondere nicht bei Zoho oder anderen vom Kunden eingesetzten SaaS-Systemen, sofern der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

9.3 Empfehlungen des Anbieters zur SaaS-Architektur oder Tool-Auswahl erfolgen nach bestem Wissen auf Basis des zum jeweiligen Zeitpunkt erkennbaren Stands. Die finale Auswahl, Freigabe und wirtschaftliche Bewertung obliegt dem Kunden.

9.4 Soweit Schnittstellen oder Integrationen zu Systemen Dritter eingerichtet werden, schuldet der Anbieter nur die im Angebot ausdrücklich beschriebene Anbindung. Änderungen auf Seiten des Drittanbieters können Anpassungsaufwand auslösen, der gesondert zu vergüten ist.

10. Datenmigration, Datenqualität und KI-gestützte Funktionen

10.1 Datenmigrationen, Datenbereinigungen, Mapping, Dublettenlogik, Importvorlagen, Feldlogiken und Transformationsregeln erfolgen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen.

10.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nutzbarkeit historischer Datenbestände des Kunden.

10.3 Soweit der Anbieter KI-gestützte Funktionen, Automationen, Zusammenfassungen, Klassifizierungen, Empfehlungen oder Generierungen integriert oder empfiehlt, sind deren Ergebnisse technisch wahrscheinlichkeitsbasiert und nicht fehlerfrei. Der Kunde bleibt verpflichtet, fachlich, rechtlich und operativ relevante Ergebnisse vor Nutzung oder Weitergabe zu prüfen.

10.4 Der Anbieter schuldet bei KI-gestützten Funktionen insbesondere keine rechtliche Prüfung, keine verbindliche Richtigkeitsgarantie und keine diskriminierungsfreie oder regulatorisch vollständige Entscheidungsausgabe.

11. Abnahme bei Werkleistungen

11.1 Soweit ausdrücklich Werkleistungen vereinbart wurden, wird der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung anzeigen.

11.2 Der Kunde hat die Werkleistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und entweder abzunehmen oder abnahmeverhindernde Mängel in Textform konkret zu benennen.

11.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine substantiierte Mängelanzeige, gilt die Werkleistung als abgenommen.

11.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

11.5 Nutzt der Kunde die Werkleistung produktiv, gilt dies ebenfalls als Abnahme.

12. Gewährleistung

12.1 Für Dienstleistungen schuldet der Anbieter eine fachgerechte Leistungserbringung nach den anerkannten Grundsätzen der Branche, jedoch keinen bestimmten Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12.2 Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.

12.3 Mängel sind vom Kunden unverzüglich in Textform und nachvollziehbar zu rügen.

12.4 Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn Beeinträchtigungen beruhen auf

  • Bedienungsfehlern des Kunden.
  • Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
  • Unzureichender Systemumgebung.
  • Fehlern oder Einschränkungen von Drittsoftware.
  • Datenfehlern oder mangelhafter Datenqualität auf Kundenseite.

12.5 Stellt sich eine Mängelmeldung als unbegründet heraus und hätte der Kunde dies bei angemessener Prüfung erkennen können, darf der Anbieter den entstandenen Aufwand nach Aufwand berechnen.

13. Haftung

13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.4 Die Haftung des Anbieters für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, mindestens täglicher Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

13.5 Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist und kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.

13.6 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

14. Vertraulichkeit

14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

14.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Angebote, Preislisten, Konzepte, Workshops, Zugänge, Dokumentationen, Quelltexte, Skripte, Architekturen, Sicherheitsinformationen, Prozessunterlagen, Kunden und Geschäftsdaten.

14.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • Allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß allgemein bekannt werden,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden,
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall ist die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren.

14.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrags sowie für fünf Jahre nach dessen Beendigung fort.

15. Datenschutz

15.1 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

15.2 Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Auswahl der Systeme sowie die Nutzung von Drittanbietern datenschutzrechtlich zulässig sind.

16. Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firma und Logo als Referenz zu benennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Inhalte, Kennzahlen, interne Dokumente oder Projektdetails werden ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht.

17. Laufzeit und Kündigung

17.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, laufen Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

17.2 Vereinbarte Mindestlaufzeiten bleiben unberührt.

17.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.4 Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn

  • der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet,
  • der Kunde schwerwiegend gegen seine Mitwirkungs, Geheimhaltungs oder Nutzungsrechtspflichten verstößt,
  • der Kunde vom Anbieter erbrachte Leistungen oder Arbeitsergebnisse unberechtigt vervielfältigt, extrahiert, offenlegt oder außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs verwendet.

18. Höhere Gewalt

18.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen.

18.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, Pandemien, behördliche Maßnahmen, längerfristige Strom oder Internetausfälle sowie sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende Ereignisse.

18.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und Ende eines solchen Ereignisses.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

19.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

19.5 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern. Für bestehende Dauerschuldverhältnisse gelten Änderungen nur, wenn sie dem Kunden in Textform mitgeteilt werden und der Kunde ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht, sofern eine solche Änderungsmöglichkeit gesetzlich zulässig ist.